Häufig gestellte Fragen
Portierungen
Zuletzt aktualisiert vor 9 Jahren
Sie können Rufnummern von einem anderen Provider zu VOIP2GSM portieren.
Sie können Rufnummern von VOIP2GSM zu einem anderen Provider portieren.
Portierungen sind grundsätzlich kostenlos.
Eine Portierungsanfrage kann bis zu 10 Einzelrufnummern aus dem gleichen Ortsnetz oder einen Block enthalten. Eine Portierungsanfrage ist nur an einen (1) Provider gerichtet. Alle angefragten Nummern müssen dem gleichen (100%-identischen) Rufnummerninhaber gehören, welcher genau so in der Portierungsanfrage benannt wird.
Achtung! Eine Portierung zu einem anderen Provider ist immer möglich. Diese Möglichkeit berührt jedoch nicht Ihre Vertragsverpflichtung, wenn Sie eine Rufnummer z.B. mit einem Mindestlaufzeitvertrag gebucht haben.
Wenn Sie eine Rufnummer frühzeitig portieren, was Ihr Recht ist, kündigen Sie damit den geschlossenen Laufzeitvertrag außerordentlich. Gleiches gilt, wenn Sie in einer Portierung einen Termin anfragen, welcher vor dem regulären Kündigungstermin einer Rufnummer, außerhalb der Mindestvertragslaufzeit, liegt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung fallen selbstverständlich die Gebühren für die Rufnummer bis zum Vertragsende an. Zusätzlich wird ein Schadenersatz in Höhe von 17,50 Euro für die außerordentliche Kündigung erhoben.
Sie können das vermeiden in dem Sie zum richtigen Termin kündigen:
Achten Sie bei einer Portierungsanfrage darauf, dass als Portierungstermin, das Ende Ihrer Vertragslaufzeit +1 Tage eingesetzt wird. Sie finden das Ende der Laufzeit jeder Ihrer Rufnummern im Nutzercenter - rechts im Menü unter Ihrem Namen.
Rufnummern bei denen die erste, vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen ist, sind i.d.R. zum Ende des nächsten Monat kündbar. (Beispiel: am 24.02. ist die Rufnummern zum 31.03. kündbar)
Viele Informationen im Internet sind unvollständig oder missverständlich. Wir möchten hier die wichtigsten Punkte klarstellen:
Sie können Rufnummern von VOIP2GSM zu einem anderen Provider portieren.
Portierungen sind grundsätzlich kostenlos.
Eine Portierungsanfrage kann bis zu 10 Einzelrufnummern aus dem gleichen Ortsnetz oder einen Block enthalten. Eine Portierungsanfrage ist nur an einen (1) Provider gerichtet. Alle angefragten Nummern müssen dem gleichen (100%-identischen) Rufnummerninhaber gehören, welcher genau so in der Portierungsanfrage benannt wird.
Achtung! Eine Portierung zu einem anderen Provider ist immer möglich. Diese Möglichkeit berührt jedoch nicht Ihre Vertragsverpflichtung, wenn Sie eine Rufnummer z.B. mit einem Mindestlaufzeitvertrag gebucht haben.
Wenn Sie eine Rufnummer frühzeitig portieren, was Ihr Recht ist, kündigen Sie damit den geschlossenen Laufzeitvertrag außerordentlich. Gleiches gilt, wenn Sie in einer Portierung einen Termin anfragen, welcher vor dem regulären Kündigungstermin einer Rufnummer, außerhalb der Mindestvertragslaufzeit, liegt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung fallen selbstverständlich die Gebühren für die Rufnummer bis zum Vertragsende an. Zusätzlich wird ein Schadenersatz in Höhe von 17,50 Euro für die außerordentliche Kündigung erhoben.
Sie können das vermeiden in dem Sie zum richtigen Termin kündigen:
Achten Sie bei einer Portierungsanfrage darauf, dass als Portierungstermin, das Ende Ihrer Vertragslaufzeit +1 Tage eingesetzt wird. Sie finden das Ende der Laufzeit jeder Ihrer Rufnummern im Nutzercenter - rechts im Menü unter Ihrem Namen.
Rufnummern bei denen die erste, vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen ist, sind i.d.R. zum Ende des nächsten Monat kündbar. (Beispiel: am 24.02. ist die Rufnummern zum 31.03. kündbar)
Viele Informationen im Internet sind unvollständig oder missverständlich. Wir möchten hier die wichtigsten Punkte klarstellen:
- Grundsatz: Gesetzlich ist es Ihnen jederzeit erlaubt, Ihre Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu portieren.
- Mobilfunk und Festnetz: Ursprünglich galt diese Regel nur für Mobilfunkrufnummern, inzwischen gilt sie auch für Festnetzrufnummern.
- Vertragliche Pflichten: Die Möglichkeit der Portierung ändert nichts an Ihren bestehenden vertraglichen Pflichten. Wenn Sie den Vertrag vorzeitig beenden möchten, ist dafür ggf. eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung nötig. Letztere kommt z.B. in Betracht, wenn die Laufzeit verkürzt werden soll.
- Anschauliches Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie wohnen in einer Mietwohnung. Sie können jederzeit ausziehen (Portierung Ihrer Rufnummer), müssen aber die Miete bis zum vertraglich vereinbarten Kündigungstermin weiterzahlen (Fortzahlung Ihrer Gebühren). Sollten durch Ihren Auszug zusätzliche Kosten entstehen, z.B. für Reinigungsdienste da Sie die Hausordnung nicht mehr erledigen, können diese Ihnen in Rechnung gestellt werden (Schadenersatz).