Häufig gestellte Fragen
Ich bin Geschäftskunde, Freiberuflicher etc.
Zuletzt aktualisiert vor 6 Jahren
Als Geschäftskunde - mit hinterlegter Umsatzsteuer-ID - erhalten Sie Ihre Rechnung im Reverse-Charge-Verfahren - d.h. netto - ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist vom Rechnungsempfänger (Kunde) selbst abzuführen. Ist der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt - kann die Steuer direkt verrechnet bzw. "einbehalten" werden. Das Reverse-Charge-Verfahren kommt bei Rechnungen, SEPA, Vorkasse bzw. Prepaid gleichermaßen zum Einsatz.
Ohne hinterlegte oder gültige Umsatzsteuer-ID wird eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellt. An dieser Rechnung sind im Nachhinein keine Änderungen möglich!
Ihr Steuerberater, haufe-online oder das zuständige Finanzamt informiert Sie gerne über die vielen Vorteile des Reverse-Charge-Verfahren.
Bitte beachten Sie die Richtig- und Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID. Jede Rechnung wird elektronisch an das Finanzamt des jeweiligen Landes gemeldet - unmittelbar mit der Rechnungserstellung.
Ohne hinterlegte oder gültige Umsatzsteuer-ID wird eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellt. An dieser Rechnung sind im Nachhinein keine Änderungen möglich!
Ihr Steuerberater, haufe-online oder das zuständige Finanzamt informiert Sie gerne über die vielen Vorteile des Reverse-Charge-Verfahren.
Bitte beachten Sie die Richtig- und Gültigkeit der Umsatzsteuer-ID. Jede Rechnung wird elektronisch an das Finanzamt des jeweiligen Landes gemeldet - unmittelbar mit der Rechnungserstellung.